Wichtige Infos

Bitte bringen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass plus eine Meldebescheinigung mit Deutschen Wohnsitz mit.

Personalausweis wird dann abfotografiert.

 

Führerschein muss auch bei Abholung vorgezeigt werden.

 

Zugfahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.

Fahrten ins Ausland sind nur in Absprache möglich ansonsten sind die untersagt.

 

Keine Kartenzahlung möglich, aber PayPal.
 

 

 

Wissenswertes zum Thema "Fahren mit einem Anhänger

 

Führerscheinregeln zum Fahren mit einem Anhänger

Hier erfahren Sie mit welchem Führerschein Sie welche Anhänger fahren dürfen. Für das Fahren mit einem Anhänger, brauchen Sie den Führerschein Klasse B, resp. B96. Ein Führerschein BE oder die alte Führerscheinklasse 3 ist ebenfalls zulässig.

 

Leergewicht, Nutzlast, Gesamt Gewicht – Was bedeuted das genau?

Diese Gewichtsangaben helfen dabei, zu bestimmen, welchen Anhänger Sie zum einen an Ihr Auto anhängen dürfen, zum anderen welche Belastung Ihr Anhänger aushält.

  1. Leergewicht
    • Wie der Name schon vermuten lässt, betitelt das Leergewicht das Gewicht des Anhängers im unbeladenen Zustand. Also so, wie Sie ihn gekauft / gemietet haben.
  2. Nutzlast
    • Die Nutzlast gibt an wieviel Fracht oder Ladung Sie auf Ihren Anhänger laden dürfen, dies ist wichtig, da jeder Anhängertyp einen speziellen Zweck erfüllt und die Bauteile wie Achsen und Bordwände auf das entsprechende “Fracht” Gewicht ausgelegt sind.
    • Machen Sie sich am besten zuerst darüber Gedanken, was Sie alles mit dem Anhänger transportieren möchten, und suchen Sie sich dann das Modell aus, welches Ihren Verwendungszweck am meisten entspricht.
  3. Gesamtgewicht
    • Das Gesamtgewicht, bildet die Summe aus Leergewicht und Nutzlast, also das Gewicht welches ihr Auto ziehen “müsste”, wenn der Anhänger voll beladen wäre

Führerscheinklasse B

Wenn Sie größere Anhänger als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen möchten gilt Folgendes

  • Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg fahren. 
  • Sie dürfen des weiteren einen Anhänger mit einem größeren zulässigen Gesamtgewicht fahren, allerdings darf hier das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und zulässiges Gesamtgewicht Anhänger von gesamt 3500 kg nicht überschritten werden.

 

Sie finden das zulässige Gesamtgewicht von Ihrem Fahrzeug auf dem Fahrzeugschein unter Punkt F1 und ggf. unter F2

Beispiel 1:

 

Beispiel 2:

Ihr Zugfahrzeug hat einen eingetragenen Wert von zulässigem Gesamtgewicht von 2000 kg und der Anhänger hat einen Wert von 1300 kg zulässigem Gesamtgewicht dann dürfen Sie, da diese beiden Werte addiert bei unter 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht liegen, das Gespann fahren.

 

 

 

 

Führerscheinklasse B mit Kennzahl 96

(Dieser Führerschein ist eine kostengünstige Alternative zum BE Führerschein, gerne wird die Fahrschule Ihres Vertrauens Ihnen hierzu Auskunft geben)

 

Hier gilt folgende Regelung:

Das Zugfahrzeug muss der Führerscheinklasse B entsprechen.

Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von über 750 kg haben, allerdings darf wie oben, bei B schon beschrieben, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht überschreiten.

 

 

Führerscheinklasse BE


Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3500kg. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse BE besitzen, ist es für Sie ganz einfach: -> Sie dürfen alle Einachsanhänger, Doppelachsanhänger (Tandem) & Dreiachsanhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.

 

 

Führerscheinklasse 3 (alte Klasse)

Auch hier gilt:
Sie dürfen alle Anhänger bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewicht ziehen, ausgenommen Drehschemelanhänger.

 

 

Zu allen Führerscheinklassen:

Unbedingt zu beachten gilt zusätzlich zum Führerschein auch die Anhängelast des Zugfahrzeuges

Sie finden diese im Fahrzeugschein unter dem Punkt

O1 -> technisch zulässige Anhängelast gebremst

O2 -> technisch zulässige Anhängelast ungebremst

Für manche Zugfahrzeuge gibt es noch ein zulässiges Gesamtgewicht, dieses ist ebenfalls zu beachten. Diese Information finden Sie ebenfalls in Ihrem Fahrzeugschein.

Wie belade ich meinen PKW-Anhänger richtig?

Damit Sie mit Ihrem PKW-Anhänger sicher transportieren, müssen Sie vor allem darauf achten:

 

  • Verteilen Sie Ihre Ladung gleichmäßig auf dem Anhänger.
  • Achten Sie auf eine formschlüssige Verteilung.
  • Das Hauptgewicht Ihrer Ladung sollte über der Achse liegen.
  • Ein tiefer Schwerpunkt ist günstig.
  • Lassen Sie Ihre Ladung nicht über die Bordwand ragen.
  • Sichern Sie Ihre ganze Ladung gegen Verrutschen.
  • Halten Sie die Angaben für minimale und maximale Stützlast ein.

Richtig. Das Hauptgewicht sollte, mit möglichst tiefem Schwerpunkt, beim grünen Pfeil liegen

 

Falsch. Vorne verteilte Ladung mit der Folge zu hoher Stützlast. 

 

Falsch. Hinten verteilte Ladung mit der Folge zu geringer Stützlast.

 

Vorschriften zur Befestigung von Abreißseilen am Anhänger

Um das Seil mit dem Zugfahrzeug zu verbinden gibt es generell zwei Möglichkeiten: als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt oder an einer fest am Zugfahrzeug angebrachten Halteröse. Diese Ösen sind seit 2014 für Verbindungseinrichtungen (Kugelkupplungen) per ECE-R 55 verpflichtend vorgeschrieben. Für ältere Verbindungseinrichtungen lassen sich solche Halterösen aber problemlos nachrüsten.

Die Befestigungsvarianten sind in den gesetzlichen Regelungen der europäischen Nachbarländer verschieden geregelt. Generell gilt: alle gebremsten Anhänger sind mit einem Abreißseil zu sichern. Man spricht hier auch von einer Reißbremsvorkehrung oder einem Handreißbremskabel. Dieses kann als Schlaufe lasso-artig über die Kugelkupplung geworfen werden, solange keine dafür vorgesehene Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist. Ist eine Halteröse vorhanden, so muss das Abreißseil an dieser befestigt werden (Quelle: nico.info).

 

 

Vorschriften zum Abreißseil im EU-Ausland

In der Schweiz und in den Niederlanden sind Halterösen Pflicht. Ein als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegtes Abreißseil gilt in diesen Ländern nicht als ausreichend und kann mit Geldbußen belangt werden. In der Schweiz sind ebenfalls Abreißseile mit Federhaken in manchen Kantonen nicht mehr zulässig. Dort sollte auf jeden Fall auf ein Abreißseil mit Karabiner zurückgegriffen werden.In Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen für ungebremste Anhänger. Diese müssen über Sicherungsseile fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein, um beim Abreißen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen (Quelle: nico.info).

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